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"IL: Er war ja nur ein stadtbekannter Trinker"


gespiegelt von: http://de.indymedia.org/newswire/index0.shtml

von: "Antifaschistische Prozessbeobachtung" , veröffentlicht am: 2010-01-27

Email: 0SPAM.infoladen-arnstadt@no-log.org

Themen: Antifa Repression


Image

Am Montag, dem 25. Januar fand der Prozess gegen den Schichtführer der Polizeiinspektion Ilmenau statt. Wegen Jörg P.'s Fahrlässigkeit musste Lars Rehbeil sterben. So sah es auch das Gericht und ließ Milde walten. 120 Tagessätze für die fahrlässige Tötung. Was den ganzen Prozess durchzog war die Pathologisierung Rebis, dessen unvernünftiger Drogenkonsum nur eine Kette von Versagen bei Verantwortlichen auslöste, die letztendlich zu seinem Tod führte. Ein kritischer Prozessbericht.


Was war passiert?

Am Morgen des 17. Januar 2009 starb Lars Rehbeil, ein 28-jähriger Punk aus Ilmenau in einer Gewahrsamszelle der Ilmenauer Polizeiinspektion. Was war geschehen?
Es war ein Freitagabend, der für Rebi begann, wie viele Abende. Er trank ein paar Bierchen und nahm andere Rauschmittel zu sich. Er saß in einer WG mit Freunden und beschloss mit diesen des Nachts noch auf eine andere Party zu gehen. Es muss gegen 1 Uhr gewesen sein, als sie das Haus verließen. Rebi, der sich, wie sich später herausstelle, mit den Rauschmitteln übernommen hatte, setze sich auf die Straße und verweigerte das Weitergehen. Seine Freunde ließen den Mann sitzen und zogen weiter. Kurz darauf traf ein Rettungsassistent ein, der über einen Anwohneranruf an die Rettungsleitstelle alarmiert wurde. Der Mann versuchte Rebi, der sich kurz zuvor an der Hand verletzt hatte, zu helfen. Doch Rebi wehrte sich, wollte sich nicht helfen lassen. Der Sanitäter rief die Polizei, die kurz darauf auch mit sechs Beamten ankam und Rebi mitnahm. Der Sanitäter sagte später vor dem Gericht aus, er bestand nicht auf die Fahrt ins Krankenhaus, weil er dachte die Polizei würde, wie es immer sei, einen Arzt hinzuziehen. Ein folgenschwerer Irrtum.
Rebi kam in die Ausnüchterungszelle. Auf der Polizeiinspektion wurde derweil der Gerichtsbeschluss eingeholt, der die Gewahrsamnahme rechtlich absicherte. Richter Wolf kann sich vor Gericht nicht mehr genau daran erinnern, ob er anriet einen Arzt zu bestellen. In seinem Zuständigkeitsbereich fiele das jedenfalls nicht. Dafür ist die Polizei verantwortlich und gesetzlich beauftragt. Wolf sagte, es wird eigentlich immer ein Arzt gerufen.
Es wurde kein Arzt gerufen. Stattdessen gab es unregelmäßige Kontrollen durch den Türspion in der Zelle. Wie sich später herausstellte, wurden mindestes zwei Kontrollen, die schriftlich verbürgt wurden, nicht durchgeführt, sondern nur ins Kontrollbuch eingetragen. Rebi starb zwischen 5.40 Uhr und 9.05 Uhr. Er starb wegen Atemlähmungen infolge einer Mischintoxikation von Alkohol und Heroin. Der vor Gericht hinzugezogene sachverständige Mediziner sagte, Rebis Leben hätte ganz einfach gerettet werden können, hätte man einen Arzt hinzugezogen.

Eine Kette von Versagen? Wer trägt die Verantwortung?

Jörg P. macht den Eindruck des Prototyps eines Polizei-Schreibtischtäters. Er ist selbstbewusst, rechthaberisch, nicht besonders gebildet, was schon daran ersichtlich wurde, dass er seine Dienstverordnungen nicht zu kennen schien und rot und weiß verwechselte, und er hinterfragt in keiner Weise, was er zu vollstrecken hat. Er ist eine zuverlässige Exekutivmaschine, der sich von Vernunft und Menschenverstand nicht davon abhalten lässt, Law and Order aufrecht zu erhalten. Der Wille des Staates ist auch sein Wille. Weil das umgekehrt nicht funktioniert, hat sich sein Auftraggeber, der Staat, gegen Jörg P. selbst gewandt.

Jörg P. ist als Schichtführer der - rechtlich gesehen - Hauptverantwortliche. Er hat zu verantworten, dass die Polizei nicht wie in ihrer Gewahrsamsordnung vorgesehen einen Arzt für den hilflosen Rebi heranzog und ihn stattdessen ohne Hilfe in die Ausnüchterungszelle brachte, wo Rebi in den frühen Morgenstunden des 17. Januar 2009 starb. Mitverantwortlich sind auch etwas ein halbes Dutzend Polizisten, die während der Gewahsamnahme mit dem Fall in Berührung kamen. Mitverantwortlich ist der Sanitäter, der die Polizei rief und nicht gegen die Autorität der Polizei darauf bestand, Rebi einem Arzt vorzustellen. Mitverantwortlich ist möglicherweise der Haftrichter, der darauf hätte bestehen müssen Rebi sofort in ärztliche Behandlung zu übergeben. Und schlussendlich sind auch die Rebis Freunde mitverantwortlich, die ihn an jenem kalten Januarabend allein in der Kälte zurückließen. Es mag stimmen, was das Gericht im Verhandlungssaal konstatierte. Es war eine Kette des Versagens, die zum Tod des 28-jährigen Punks führte. Wenn diese Versagenskette aber zur Relativierung der Schuld der Polizeibeamten führen soll, dann ist das zurückzuweisen. Die Beamten werden dafür geschult und bezahlt, dass soetwas eben gerade nicht passiert.

Dass niemand in der PI daran dachte einen Arzt für Rebi zu besorgen und damit entsprechend der eigenen gesetzlichen Vorschriften (§10 der Polizeigewahrsamsordnung) zu handeln, hat viel damit zu tun, wer Rebi war. Jörg P. sagte im Gerichtssaal: „Man muss unterscheiden welche Personen in Gewahrsam genommen und warum.“ Rebi war ein Punk, ein „stadtbekannter Trinker“, einer jener Leute, die per Stadtverordnung vom Wetzlaer Platz vertrieben wurden, weil sie das Stadtbild verschandeln. Rebi war für die bürgerliche Gesellschaft ein Aussätziger, für die Polizei stellte er ein Problem dar, weil seine Lebensführung von der maximal tolerierbaren abwich. All das schwingt mit, wenn ein Polizist im Gericht sagt, man müsse differenzieren, wer da in den Gewahrsam käme und dann entscheiden, ob ein Arzt hinzugezogen wird, trotz(!) anders lautender Vorschriften.

Was bleibt?

Was bleibt ist ein mehr als bitterer Nachgeschmack, dass das Leben eines „stadtbekannten Trinkers“ für die Polizei einen anderen Wert zu haben scheint, als das Leben eines „normalen“ Bürgers. Als umständlich und unnötig war es empfunden worden, für Rebi einen Arzt zu holen. Die notorischen Alkoholiker wachen ja am nächsten Morgen eh alle wieder auf und machen Krach in der Ausnüchterungszelle, so der O-Ton des Angeklagten im Gericht. Anstatt im Zweifel für jedes Menschenleben zu kämpfen, ging man wohl in Ilmenau das Risiko der Bequemlichkeit ein, rief keinen Arzt und hoffte Rebi würde nach dem Ausnüchtern seines Rausches wieder gehen können. Das Kalkül ging nicht auf. Rebi starb an jenem Morgen im Polizeigewahrsam, dort wo er eigentlich Sicherheit und Schutz erwarten müsste.
Im Gericht wurde Rebi pathologisiert. Er sei depressiv gewesen, litt unter starken Gefühlsschwankungen und Aufmerksamkeitsdefiziten, war möglicherweise borderline-persönlichkeitsgestört, war notorischer Trinker und aggressiv. Die gesellschaftlichen Ursachen für Rebis Lebenslauf spielten keine Rolle. In einer erkalteten Gesellschaft ist jeder nur für sich selbst verantwortlich, so sehr ihn auch die unmittelbar gesellschaftlich vorgegebenen Umstände zugerichtet haben. Dass Rebis Leben nicht zuletzt durch den allgemeinen Charakter bürgerlicher Gesellschaft bestimmt ist, von der er sich bewusst abgrenzte, ist unwesentlich für ein deutsches Gericht, das Gesetze vollstreckt, die das Gesicht der kapitalistischen Barbarei tragen und sie reproduzieren sollen.

Angemessenes Strafmaß?

120 Tagessätze zu 60 Euro muss Jörg P. für die fahrlässige Tötung zahlen, sollte er nicht in Berufung gehen. Am selben Prozesstag wurde P. außerdem für Vollstreckung gegen Unschuldige bestraft, weil er einen Menschen ohne Haftbefehl in den Knast nach Suhl-Goldlauter brachte. P. erhielt dafür 90 Tagessätze zu 60 Euro. Beide Strafen wurden zu 150 Tagessätzen zu 60 Euro zusammengefasst. Warum 120 und 90 zusammen 150 ergeben, das muss die höhere Mathematik deutscher Justiz erklären. Wir wissen es nicht.
Die Frage nach der Angemessenheit des Strafmaßes ist schwer. Mit einer Geldstrafe befinden wir uns allerdings für ein fahrlässiges Tötungsdelikt am unteren Rand des gesetzlichen Rahmens, der Geldstrafe oder Knast bis zu 5 Jahren vorsieht. Es spricht sich aus der linken Retrospektive jetzt schnell von Kumpanei zwischen Polizei und Justiz. Vielleicht ist da was dran, vielleicht auch nicht.Wir möchten uns da jedenfalls nicht einreihen. Der Bulle Jörg P. wird nicht zum Menschenfreund durch den Knast und Rebis Leben kommt deswegen auch nicht zurück. Es liegt uns fern härtere Strafen zu fordern. Wir kämpfen für eine Gesellschaft, in der das Unterlassen von Hilfeleistung Geschichte wird, in der die Menschlichkeit und Solidarität zur Triebfeder des gesellschaftlichen Zusammenlebens werden. Wir wollen eine Gesellschaft in der Menschen nicht mehr stigmatisiert werden und Schreibtischtäter arbeitslos sowie reif für die (Re-)Education.
Ob Jörg P. von der Strafe überhaupt etwas bezahlen muss oder ob nicht irgendeine Thüringer Regresskasse für Polizisten zahlt, ist uns nicht bekannt. Zur Verhandlung war unklar, ob der Polizist berufliche Konsequenzen fürchten muss. Das Freie Wort berichtete kürzlich, dass es bisher keine Disziplinarverfahren gegen die beteiligten Polizisten gebe.

Den größten Kampf im Gerichtssaal führte Rebis Vater als Nebenkläger. Er rang sichtlich mit der Fassung, als der Preis des Lebens seines Sohnes ausgehandelt wurde. Nur einmal äußerte sich Jürgen Rehbeil, nämlich als Jörg P. sein Bedauern über den Tod seines Sohnes ausdrücken wollte. Es käme zu spät, sagte Rehbeil und rang mit der Fassung. Das ist so richtig und verständlich, wie es Bände über Jörg P.'s wirkliches Bedauern ausdrückt. Mehr als ein Jahr nach Rebis Tod äußerte der hauptverantwortliche Polizist erstmals sein Bedauern im eigenen Gerichtsprozess. Mit Recht muss an dieser Aufrichtigkeit gezweifelt werden!

Rebis Familie und Freunden gilt unser Mitgefühl!

A.C.A.B. - WIR VERGESSEN NIE!

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